Regenbogenfamilien ziehen vors Verfassungsgericht!

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Kurz vor’m Ziel? Die Reform des Abstammungsrechts soll kommen. Der Aushandlungsprozess, wie diese Reform aussehen soll, ist in vollem Gange. Jetzt ist jeder Schachzug entscheidend!

Mit deiner Hilfe machen wir Druck in Karlsruhe!

Was ist das Problem?

Hallo liebe Menschen,

wir sind Familien, die vor dem deutschen Recht nicht als solche anerkannt sind. 

Das aktuelle Abstammungsrecht ist verfassungswidrig und grundrechtsverletzend. 

Das hat Konsequenzen für uns Eltern – und vor allem für unsere Kinder. Für die Grundrechte unserer Kinder und unsere eigenen kämpfen wir deswegen vor Gericht. 

Dafür brauchen wir deine Unterstützung!


Wir kämpfen für eine Reform und für ein Gesetz, das ALLE Kinder und Familien gleich behandelt!



Rechtliche Eltern im Zeitpunkt der Geburt können laut deutschem Abstammungsrecht nur die gebärende Person als „Mutter“, und als „Vater“ nur ein Mann sein. 

Was viele Menschen nicht wissen: Daran haben auch die ‘Ehe für Alle’ sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag zu streichen oder in „divers“ zu ändern, nichts geändert. 

Um dieselben Rechte zu haben wie Kinder aus cis-hetero-Beziehungen, sind unsere Kinder darauf angewiesen, dass wir sie adoptieren. Wir sind aber keine Adoptivfamilien, sondern Herkunftsfamilien.

Die Zeit drängt

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Jetzt hat aber das Kammergericht in Berlin die Beschwerde einer Familie bestehend aus zwei Frauen, deren Kind mittels privater Samenspende zur Welt kam, zurückgewiesen. 


Das heißt, wir müssen selbst Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Denn: Es ist auch von Seiten der Politik aktuell nicht zu erwarten, dass diese Grundrechtsverletzung so schnell wie nötig aufgehoben wird!


Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass das Abstammungsrecht umfassend reformiert werden muss. So weit so gut. Das ist auch unser Anliegen! Alle Kinder in unterschiedlichen Regenbogenfamilien-Konstellationen müssen abgesichert werden. Und zwar so schnell wie möglich.

Leider hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) nach langem Schweigen nun mehrfach verlauten lassen, nur eine halbherzige Reform auf den Weg bringen zu wollen. Er möchte lesbische Paare und deren Kinder, die mittels offizieller Samenspende zur Welt kamen, rechtlich gleichstellen. Und was ist mit den anderen?!


Es ist zu befürchten, dass damit Kinder, die mittels privater Samenspende gezeugt wurden, auf unbestimmte Zeit keine rechtliche Absicherung bekommen. Ebenso wie ihre Eltern. Damit gäbe es Regenbogenfamilien zweiter Klasse. Das müssen wir unbedingt verhindern.

Was wir dagegen tun!



Die Initiative ‚Nodoption‘ besteht aus einem dutzend Elternpaaren, die sich vor zwei Jahren zusammengeschlossen haben. Wir verlangen, dass für unsere Kinder und für uns Eltern dieselben Rechte gelten, wie für alle anderen auch.

In einer Allianz mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wollen wir das mit strategischen Klagen vor den deutschen Gerichten durchsetzen. Viele von uns haben geklagt – und konnten dabei einige Etappensiege erringen. 

Mit unserer Anwältin Lucy Chebout haben wir erreicht, dass bereits vier deutsche Gerichte die Verfassungswidrigkeit des Abstammungsrechts erkannt haben. Sie sind - wie wir - von der Verfassungswidrigkeit des geltenden Abstammungsrechts überzeugt und haben unsere Fälle dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. 

Am 6. September legen wir in einem weiteren Fall selbst Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Catherine und Cristin: Elternpaar dessen Verfassungsbeschwerde jetzt dem Bundesverfassungsgericht vorliegt

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„Unsere Kinder sind Wunschkinder. Wir haben sie in festen Beziehungen, verheiratet oder unverheiratet, mit offizieller oder privater Samenspende bekommen. Vom ersten Gedanken an sie, über die Planung, Schwangerschaft, Geburt – und bis zu unserem Alltag mit ihnen – sind sie Teil unseres Lebens.

Das wir unsere eigenen Kinder in einem langwierigen und demütigenden Prozess adoptieren müssen, ist inakzeptabel und diskriminierend.“ 

Lucy Chebout: Anwältin der Initiative

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Die Zeit ist reif für ein Grundsatzurteil aus Karlsruhe – an der Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Gesetzes gibt es keinen Zweifel. 

Für die Rechte des Kindes sind die genauen Umstände der Zeugung dabei unerheblich.

Britta und Christine: Nodoption Eltern

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Obwohl unsere Kinder zwei Eltern haben, gelten sie rechtlich betrachtet als Kinder von Alleinerziehenden.

Wir fordern, dass alle Kinder – unabhängig vom Geschlechtseintrag ihrer Eltern und unabhängig von der Art der Zeugung – das Recht auf zwei Elternteile haben.

Wie deine Spende uns unterstützt

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Der Weg durch die gerichtlichen Instanzen ist aufwendig und wir brauchen dafür hochkarätige rechtliche Unterstützung und wissenschaftliche Beratung.

Daneben müssen wir weiter mit unserer Öffentlichkeitsarbeit politischen Druck ausüben, damit wir bei der FDP endlich Gehör finden. 

Dafür brauchen wir Unterstützung!


Mit deiner Spende ermöglichst du es uns, für die anfallenden Gerichtskosten und  Verwaltungsgebühren aufzukommen, die sonst allein auf unsere Familien zukommen würden. Um öffentlichkeitswirksame Kampagnen zu starten, sind wir ebenso auf eure finanzielle Unterstützung angewiesen.

Diese Kampagne läuft in Kooperation mit: