
Als das deutsche Grundgesetz 1949 in Kraft trat, war es geprägt von den Lehren aus der menschenverachtenden Politik des Nationalsozialismus. Ganz vorn, in Artikel 3, Absatz 3, ist deshalb das Diskriminierungsverbot verankert:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Doch trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur fanden queere Menschen keine Erwähnung.
Als Folge dessen war es möglich, dass jahrzehntelang schwule und bisexuelle Männer unter dem Schandparagraphen §175 strafrechtlich verfolgt werden konnten.
Bis heute bleiben queere Menschen vom im Grundgesetz verankerten Schutz vor Diskriminierung in Deutschland ausgeschlossen. Das wollen wir jetzt ändern.
Im Bundestag wird zurzeit eine Änderung des Artikels 3 beraten. Das ist die Gelegenheit, endlich das Diskriminierungsverbot zum Schutz von sexueller und geschlechtlicher Identität zu erweitern.
Wir fordern ein Grundgesetz für alle, das ALLEN Menschen Schutz, Gleichstellung und Würde garantiert.
Unterstütze den Appell der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE durch das Unterzeichnen der Petition und teile sie mit deinen Bekannten!
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Update - 26. September 2025: Der Bundesrat hat entschieden, den Antrag zur Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz an den Bundestag zu überweisen.
Das heißt: Die Debatte um eine Ergänzung von Artikel 3 GG geht jetzt ins Parlament. Damit rückt ein verfassungsrechtlicher Schutz für LGBT*-Menschen einen großen Schritt näher.
Doch Vorsicht: Für die endgültige Verfassungsänderung braucht es im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit – wir müssen also weiterhin Druck machen.
Update – 1. Juli 2025: Berlin macht den ersten Schritt!
Der Berliner Senat hat heute beschlossen, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz um das Merkmal der „sexuellen Identität“ zu ergänzen. Der Antrag soll bereits am 11. Juli 2025 in den Bundesrat eingebracht werden – ein entscheidender Schritt für den besseren Schutz queerer Menschen in Deutschland.
Damit diese Verfassungsänderung gelingt, braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
An: Die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestags
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
das deutsche Grundgesetz wurde dieses Jahr 75 Jahre alt, doch der Schutz von queeren Menschen ist noch immer nicht in ihm verankert.
Nutzen Sie noch in dieser Legislaturperiode die Gelegenheit zu einer Ergänzung des Art. 3 (3) GG, um die queere Community in ihrer ganzen Bandbreite vor Diskriminierung zu schützen.
Die sexuelle und geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde von Menschen werden.
Stellen Sie sicher, dass das Grundgesetz ALLEN Menschen Schutz, Gleichstellung und Würde garantiert.
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